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bAV – Achtung Haftung!

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 Episode:  2  
3
bAV – Achtung Haftung!
Autor: WebOffice Redaktion
Datum: 12/03/07
Dauer: 7:34
Text:

Einige Arbeitgeber stehen der betrieblichen Versorgung kritisch gegenüber; sie fürchten ein unüberschaubares Haftungsrisiko. Siegfried Singer, Leiter Vertrieb Betriebliche Altersversorgung bei Swiss Life, gibt Tipps, wie man diese Bedenken erfolgreich ausräumt.

Zusatzinfo

3 Kommentare zu „bAV – Achtung Haftung!“

  1. Mario Beckert schreibt:

    Inhaltlich nicht schlecht. Optisch/ technisch ausbaufähig. Außerdem ohne ext. Lautsprecher zu leise.
    Verwendung auch für Interessenten/Kunden möglich- Anrede ändern.

    Trotzdem weiter so!
    Gruß aus Sachsen

    Mario Beckert

  2. Thomas Hübner schreibt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    grundsätzlich finde ich es eine gute Form der Information. Mein Vorschlag wäre, z.B. bei Benennung von Produkten (hier Synchro)u.a. Produktunterlagen einzublenden.

    Ständig nur den Vortragenden ablesen zu sehen, welcher zudem noch in die falsche Kamera sieht, wirkt unprofessionell, auch wenn es darauf nicht ankommt. Der Inhalt und seine Verständlichkeit ist wichtig und das kommt rüber.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hübner

  3. Gerhard Kraus schreibt:

    Hallo Herr Hübner, vielen Dank für Ihre Einschätzung, ich sehe dies genauso!

    Weiterhin möchte ich noch folgende Bemerkungen machen:

    Die drei letzten Empfehlungen, wann sich ein AG komplett von der Haftung befreien kann, sind so nicht richtig und gehen auch in die Richtung heiße Luft!

    Ein AG kann sich praktisch und theoretisch nicht von der Haftung befreien, auch wenn dies viele Berater (Makler, etc.) behaupten.

    Ein AG kann durch ausreichender Dokumentation und nachvollziehbarer Auswahl des Anbieters und arbeitsrechtlich sauberen Unterlagen das Risiko minimieren. Mehr nicht!

    1.
    Eine BZM (Beitragszusage mit Mindestleistung) sagt zwar nur die eingezahlten Beiträge zu, jedoch kann ich (siehe § 2 BetrAVG) als AG nicht die versicherungsvertragliche Lösung wählen. Weiß ein AN davon, kann es passieren, dass der AG viele Jahre den Direktversicherungstarif in seinen Akten verwalten muss! Der AN darf nämlich in diesem Fall warten, ob der Anbieter nach beispielsweise sehr kurzer Einzahlungszeit wirklich die Mindesleistung erfüllen kann. Kann er dies nicht, droht hier nämlich eine Differenzhaftung des AG. Diese gibt es bei der BOLZ (beitragsorientierten Leistungszusage) nicht!

    2.
    Wie erkennt ein AG einen kompetenten und seriösen Versicherungsvermittler? Wenn er Produkte der swisslife vertreibt? ;)

    3.
    Ein erfahrener Anbieter von bAV Lösungen….im Beitrag wird davon gesprochen, dass es hier nicht um die Höhe der Leistung geht/gehen darf…ja, richtig, dies darf aber dann kein Freifahrtschein für Anbieter sein, die bereits ein paar Jahre länger bAV “verkauft” haben als andere…denn, wie lange ich bAV Produkte und Lösungen vertreibe, sagt noch nichts über die Qualität aus….oder warum möchte Sie uns direkt Anbieter mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis ausreden? ;) Es soll auch Anbieter geben, die später als die swisslife auf den Markt gekommen sind und vielleicht höhrer Kompetenz haben…

    Und zu guter Letzt….Kompetenz zeichnet sich nicht nur durch technische Raffinesse sondern auch durch die Fähigkeit aus, die Bedeutung der 3 Buchstaben bAV richtig zu übersetzen..es muss nämlich heißen “betriebliche AltersVERorgung” und nicht …vorsorge ;)

    Ach und noch eins….Warum wollen die Versicherer eigentlich alles in Fonds umleiten….klar, Abwälzung des Risikos auf den Kunden, wobei es noch zu erkunden gibt, ob ein Fondsprodukt mit Mindestleistung überhaupt höhere Rediten erwirtschaftet als ein klassisches Produkt.

    Viele Grüße
    Gerhard Kraus

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