Datum: 29/04/11

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Damit junge Eltern nicht in die Riester-Falle tappen

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Die Geburt eines Kindes zählt zu den schönsten Momenten im Leben. Dennoch gilt auch hier: Mit dem neuen Familienmitglied ändern sich zahlreiche Aspekte; auch in der Vorsorge. 

Besonders wenn es um die staatlichen Zulagen im Rahmen von Riester-Renten geht, sollte man sich vorher informieren. War die Ehefrau vor der Geburt beispielsweise Hausfrau und über den Ehemann “mittelbar” Riester-zulagenberechtigt, ändert die Geburt den Status der Ehefrau, weil jetzt der Staat in die Rentenkasse einzahlt. Die Ehefrau wird nun zur “unmittelbar” Zulageberechtigten und bekommt ihre Zulage nur, wenn sie selbst mindestens 60 Euro/Jahr in ihren Vertrag einzahlt. Ansonsten kann es passieren, dass der Staat die Zulagen auch rückwirkend zurückfordert.

>> Hier informieren: http://bit.ly/gmfePO

 

 

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Bei der Geburt eines Kindes muss man an vieles denken, sogar an die Riester-Zulage. Wie man diese weiter erhält http://bit.ly/gmfePO
 

Autor: Swiss Life Content-Bote

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Alle Themen, Content-Bote

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