Datum: 19/07/11

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Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten leicht angehoben

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Ab 1. Juli 2011 wurden die bisher geltenden Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht. Das bedeutet für Witwen, Witwer oder Waisen: sie können neben ihren entsprechenden Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass dieses zusätzliche Einkommen zu einer Rentenminderung führt. Eine derartige Anrechnung würde erst nach Überschreiten eines Freibetrags erfolgen.

Auch der für die Kindererziehung zusätzlich angerechnete Freibetrag für jedes Kind stieg leicht an. Dasselbe gilt auch für den neuen Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten.

Dennoch halten sich die Steigerungen in Grenzen und tragen mitunter nur marginalen Charakter. Genaue Informationen und Zahlenbeispiele – noch mit getrennten Angaben für Wohnsitz in den alten/neuen Bundesländern – hält die DeutscheRentenversicherung Bund auf ihren Internetseiten bereit.

>> Detaillierte Informationen gibt es hier:http://bit.ly/reculC

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Für Hinterbliebenenrenten wurden Zuverdienstgrenzen und Freibeträge ab Juli 2011 leicht angehoben: http://bit.ly/reculC  

Autor: Swiss Life Content-Bote

Kategorien:
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