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Beratungsprotokoll: Wer schreibt, behält Recht
Schriftliche Protokolle über Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten sind nicht nur in vielen Fällen gesetzlich gefordert, sondern sie nutzen vor Gericht auch als schlagkräftiger Beweis. Das erfuhr jetzt der Vermittler einer Eigentumswohnung.
Der Prozess vor dem Landgericht Coburg zeigte deutlich, welch unbestreitbare Relevanz ein richtig geführtes Beratungsprotokoll in Haftungsfragen haben kann. Das ist der für Makler und Kunden gleichermaßen vielleicht wichtigste Aspekt des Gerichtsurteils (Aktenzeichen 3 U 162/11), das jetzt vom entsprechenden Oberlandesgericht bestätigt wurde. Somit ist es rechtskräftig und wird voraussichtlich auch für vergleichbare Prozesse als Referenzurteil herangezogen werden.
Worum ging es? Ein Ehepaar wollte eine Eigentumswohnung erwerben und diesen Kauf praktisch weitestgehend über erzielbare Mieteinnahmen finanzieren. Doch das erwies sich im Nachhinein als nicht realisierbar: denn erstens wurden von der Miete nicht auf Mieter umlegbare Kosten abgezogen, und zweitens trat auch die prognostizierte Wertsteigerung nicht ein. Daraufhin verklagte das Paar den Vermittler wegen angeblicher Falschberatung.
Doch dieser konnte anhand eines unzweideutig verfassten Beratungsprotokolls nachweisen, dass dort entgegen der Klägeraussage dokumentiert wurde, dass von einem garantierten Mietzins natürlich nicht umlagefähige Rücklagen und Verwaltungskosten abzuziehen seien. Ein Fakt, der aus Sicht des Gerichtes im Übrigen auf der Hand läge. Und weil alles schriftlich fixiert war, könne sich das Ehepaar später nicht darauf berufen, anders beraten worden zu sein.
Auch im zweiten Punkt der Klage erwies sich die protokollierte Aushändigung eines Schriftstückes als hilfreich. Im Zuge der Beratung wurde den Klägern nämlich ein Prospekt ausgehändigt. Darin gemachte Angaben zu einem prognostizierten Wertzuwachs hielten die Richter zumindest für durchaus erreichbar. Ihr Standpunkt lautete zudem: eine Prognose sei eben keine Garantie. Und diese Sichtweise führte dazu, die Klageberechtigung auch in diesem Punkt zu verwerfen.
Ausführlichere Informationen und ein kurzes Fazit – direkt in der Pressemitteilung des Landgerichts Coburg.
Autor: Anke Seeger, WebOffice Redaktion
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Beratung, Beratungsprotokoll, Beweis, Coburg, Falschberatung, Landgericht, Protokoll
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